Nicht erst seit dem II. Vatikanischen Konzil spielt das individuelle Gewissen eine große Rolle in der Morallehre der Kirche. Im 13. Jahrhundert stellte sich der hl. Thomas von Aquin die Frage: Was ist, wenn das persönliche Gewissen irrt? Sündigt dann derjenige, der seinem Gewissen folgend objektiv das Falsche tut? Oder aber derjenige, der äußerlich richtig handelt, jedoch entgegen seiner eigentlichen Überzeugung? Mit der Gemeinschaft Monte Crucis komme ich darüber ins Gespräch:
- Nach einem Gebet beginnt das Gespräch mit einer kurzen Reflexion: Anhand verschiedener gängiger Verwendungen des Begriffs „Gewissen“ wird deutlich, wie viel Unterschiedliches wir mit diesem Wort verbinden.
- Eine kurze Zusammenfassung bringt die scholastische These auf den Punkt: Selbst das irrende Gewissen bindet und entschuldigt dabei, sofern nicht bereits der Irrtum selbst verschuldet ist. Thesenpapier (.pdf)
- Anhand von verschiedenen Beispielen diskutieren die Teilnehmer: Liegt ein Gewissensirrtum nach scholastischer Definition vor? Ist der Irrtum unverschuldet? Wie würde ich selbst die Situation beurteilen?